Computerdesign
Eine Besonderheit unseres Angebots ist das Design von Computern für blinde und sehbehinderte Menschen. Durch persönliche Gespräche wird die Auswahl der Software individuell festgestellt und der Computer somit genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Je nach Grad der persönlichen Einschränkung wird dabei auch die Notwendigkeit einer Sprachausgabe überprüft oder ob, je nach Art der Sehbehinderung, ein spezielles Desktopdesign für Ihre Zwecke geeignet ist. Dazu beraten wir Sie außerdem gerne hinsichtlich der benötigten Geräte wie Drucker, Scanner, Monitor und Tastatur, bei der es sich auf Wunsch um ein mit Blindenschrift versehenes Modell handelt.
Die Vorteile
Mit einem eigens für Sie designten Computer sind Sie in der Lage viele Dinge selbständig zu erledigen und dadurch eine größere Unabhängigkeit zu erlangen. Schriftliche Dokumente können Sie mit Hilfe des Computers schnell und ohne fremde Hilfe lesen und falls nötig direkt beantworten.
Sofern Sie sich für einen Internetzugang entschieden haben, steht Ihnen danach das Internet als Informations- und Kontaktmedium zur Verfügung.
Beratung und Seminare
In einem persönlichen Gespräch klären wir mit Ihnen gemeinsam, welche Wünsche und Bedürfnisse Sie haben, und stimmen das Gerät optimal auf Sie ab, damit später die Bedienung für Sie so komfortabel wie möglich ist. Anschließend erhalten Sie eine ausführliche und individuell gestaltete Schulung in Ihrer gewohnten Umgebung, so dass Sie von Anfang an mir Ihrem neuen Computer sicher umgehen können.
Selbstverständlich stehen wir bei Bedarf auch für Nachschulungen zur Verfügung.
Wissenswertes
Nach dem Behinderten-gleichstellungsgesetz (BGG) vom 27. April 2002 soll die Benachteiligung von behinderten Menschen beseitigt werden und eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für sie gewährleistet werden. Ihnen soll eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden. (nach §1 BGG; nachzulesen unter www.gesetze-im-internet.de)
Mit unserem Angebot des Computerdesigns für blinde und sehbehinderte Menschen versuchen wir, die in §4 des oben genannten Gesetzes geforderte Barrierefreiheit von Systemen der Informationsverarbeitung und Kommunikationseinrichtungen zu fördern.
Außerdem wurde einer der Screenreader, der für die Sprachausgabe genutzt werden kann, als Blindenhilfsmittel eingestuft und wird somit von den Krankenkassen bezahlt. Dabei handelt es sich um den Screenreader JAWS, der unter der Hilfsmittelnummer 07.99.03.2001 für JAWS Standard und 07.99.03.2002 für JAWS Professional im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen gelistet ist.